ebm-Netzwerk: Neue Stellungnahme zu COVID19

Lesen Sie die aktualisierte Stellungnahme.

Berichterstattung über Corona und behördliche Maßnahmen – darf man ruhig kritisch sehen

Das ebm-Netzwerk hat eine aktualisierte Stellungnahme zur Risikokommunikation zu COVID-19 in den Medien veröffentlicht. Journalist*innen dürfen, sollten, müssten nicht nur lesen, sondern auch umsetzen. Und wenn man eine Nacht über der Stellungnahme schläft, darf man auch daran denken, dass diese Hinweise bei der Abfassung neuer Regeln, Verordnungen und Strafmaßnahmen vorher ins Kalkül gezogen werden müssen.

Das Grundgesetz und die Infektionsschutzmaßnahmen

Der Historiker René Schlott hat die Initiative „Grundgesetzacasa“ gestartet, um die verfassungsrechtlichen Aspekte der Maßnahmen in den Blick zu rücken. Eine Stellungnahme von ihm gibt’s als Video.

Dass die Maßnahmen sehr weitrechende und rechtlich fragwürdige Folgen zeigen, berichtete 3Sat.

Das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren – steht das wirklich über allem?

Noch einige Stimmen, die mit der aktuellen Entwicklung nicht einverstanden sind.

Abschied vom Grundgesetz auf 3sat und Notker Wolf im Deutlschandfunk.

Mehr Wissenschaft in die Corona-Debatte

Die Süddeutsche titelt: „In der Todeszone“ (nein, ich verlink das nicht).

Spekulationen in die Richtung des schlimmstmöglich vorstellbaren Verlaufs zu lenken führt mich immer wieder zu der Frage: cui bono?

Für einen fundiert wissenschaftlichen Blick auf die Datenlage lesen Sie doch einfach mal hier nach: EBM- Evidence Based Medicine Netzwerk.