Kategorie-Archiv: Am Arbeitsplatz

Bundesministerium bittet um Einhaltung der Gesetze

So viel Nachsicht und Feingefühl wünsche ich mir immer , wenn wir  zur Einhaltung von Gesetzen ermuntert werden sollen. Kurz: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber haben ein Konsenspapier zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt unterzeichnet. Darin: „Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wird bei den Unternehmen dafür werben, das gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Eingliederungsmanagement umzusetzen, (…)“.
Ist doch toll, wenn man so nett gebeten wird, die Gesetze einzuhalten?

Noch ein Schmankerl, denn es gibt nur einen Grund, warum dieses Papier zustandegekommen ist. Und das ist nicht ein Recht auf Gesundheit, die Würde des Menschen, die Unverletzlichkeit der Person, mit solchen Lappalien gibt sich die alte/neue Bundesregierung gar nicht erst ab, nein, es heißt:

„Sie (das BMAS und die Sozialpartner) wollen dazu beitragen, die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern, ihren Schutz zu verbessern und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern, um Fehlzeiten und Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen entgegenzuwirken.“
Na wozu denn auch sonst wohl?

Führungskräfte können burnout am Arbeitsplatz reduzieren

Die Bertelsmann-Stiftung berichtet über eine Schweizer Studie zum Effekt sozialer Unterstützung durch Vorgesetzte bei MitarbeiterInnen. Die Langzeitstudie des Instituts sciencetransfer berichtet über einen 10%igen Rückgang der burnout bedingten Krankheiten durch 20 Prozent mehr Unterstützung durch Vorgesetzte.

Eine entsprechend angelegte Personalentwicklung, die Führungskräfte in ihrem unterstützenden Potenzial stärkt, bringt also richtig Geld. Führungskräftetrainings finden Sie übrigens auch bei uns.

Alkoholiker am Arbeitsplatz: viele Unfälle, wenig Leistung, selten Therapie. Redundante Information im Internet.

Mit meinem neuesten Coaching-Report von Herrn Rauen kam mir auch obige Überschrift ins Haus. Mit einem Link auf die Newsletter-Seiten von Herrn Rauen. Von dort ging es dann auf die Aktuell-Seite von Papst Science Publishers und – den drei Punkten [mehr…] für mehr Information folgend auf die ausführliche Meldung. Den Link zur Quelle der Meldung angeklickt und schon ist man bei dem Buch gelandet, dem dieser Beitrag entnommen zu sein scheint. Wie es halt im Internet ist, man klickt sich durch. Was mich stört ist, dass der Text dieser Meldung eigentlich auf allen diesen Seiten wiederholt wird. Und darüberhinaus noch auf Stangls Psychoblog, auf dem Portal OpenPR, auf hr-lab, auf Stangls Arbeitsblättern – hier dann mit dem rekursiven Link auf Stangls Psychoblog. Die meisten Google Ergebnisse beziehen sich auf OpenPR als Quelle. Es lassen sich auch andere Beispiele für Nachrichtenfarmen finden, die mit Links untereinander verbunden werden und eine Mischung aus PR, Anzeigen, Rezension, zitierter Nachricht und Nachricht auf web2 Seiten (jeder darf mitmachen) darstellen, deren Auswertung immer schwieriger und zeitaufwändiger wird.

Kein Wunder, dass einem im Internet schwindelig werden kann und dass manchmal das Verhältnis von Zeitaufwand (surfen) zu Information (im Sinne von Neuigkeitswert einer Nachricht) so unverhältnismäßig ist.

Unterschiedliche Aspekte des Informations– und Redundanzbegriffs zeigen, dass die Materie am Ende doch nicht so einfach ist, wie man vielleicht denkt…

Ob’s was bringt? Gleichstellungsgesetze

Seit August gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG, früher auch: Antidiskriminierungsgesetz). Nun könnten z.B. auch BewerberInnen wegen Diskriminierung in Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren auf Schadenersatz klagen. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber. Die Personalabteilungen der Firmen stellen sich inzwischen in Seminaren und internen Dienstanweisungen darauf ein, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Nationale Gleichstellungsgesetze entstanden in Folge der EU Richtlinien zu Gleichstellungsfragen. Österreich z.B. hat seit 2004 ein novelliertes, richtlinienkonformes Gleichstellungsgesetz. In der Praxis von Bewerbungsberatung und Coaching ist davon nicht viel zu spüren. Geschlechtsneutrale, altersneutrale und herkunftsneutrale Stellenausschreibungen sind noch lange nicht die Regel. Und mündlich teilt der ein oder andere Mitarbeiter von Personalabteilungen auch gelegentlich die Obergrenze für Einstellungen mit (35, 40, 45, 50). Und das „junge Team“ das sich auf die neue KollegIn freut ist auch nicht wirklich altersneutral. Auch in Österreich ist die Beweislast zugunsten der BewerberInnen geändert. Viel hat das bis jetzt jedoch noch nicht gebracht.

Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die weitere Entwicklung!

Man muss sich schon auch unterbrechen lassen!

Bezeichnenderweise die ZEIT, die den Fluch der Unterbrechung entdeckt hat. Inklusive wissenschaftlicher Untersuchung, wie schädlich Telefon, Handy und e-mail sind. Dabei habe ich auch in vielen Seminaren noch nie jemanden dabei erwischt, wie sie die Hand vom Nachbarn brutal und mit Gewalt Richtung Hörer zwingt. Bisher haben noch alle selber zugegriffen.

Ich muss gestehen, ich glaube nicht an diesen Fluch. Ich vermute, dass ein großer Teil der Motivation, sich stören zu lassen, damit zusammenhängt, dass man sich nur so noch wichtig, gebraucht und manchmal sogar existent fühlen kann.

Ausdrücklich nehme ich davon aus: MitarbeiterInnen in Call Centern und Sachbearbeitungen. Einige.

Was waren das noch für Zeiten als es hieß: “Sie werden am Apparat verlangt-!”