Kategorie-Archiv: Bewerbung und Karriere

Guttenberg und wie das aussieht, wenn man einen guten Job macht

‚Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung‘ (Heinz Erhardt). Warum sollte man sich also weiter mit Herrn zu Guttenberg beschäftigen? Vielleicht, weil es in jedem Job ein Kündigungsgrund wäre, wenn in der Bewerbung gelogen wird, wenn man eine Ausbildung anführt, die man eigentlich nicht abgeschlossen hat oder einen Titel, den man zu Unrecht führt.

Demnächst also einfach auf zu Guttenberg berufen und sagen, man wäre ja nicht als xy sondern als z eingestellt. Da hätt‘ man halt Blödsinn im Lebenslauf geschrieben. Kann ja mal vorkommen.

Vermutlich werden demnächst die Bewerbungsratgeber umgeschrieben werden müssen.

Für’s Vergnügen noch den ‚Song für Guttenberg‚. Und als Trost für die Lehrer, jetzt hat das Abschreiben doch endlich einen Namen: ‚den Guttenberg machen‘. Vielleicht bald so populär wie ‚den Effenberg machen‘.

Ob’s was bringt? Gleichstellungsgesetze

Seit August gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG, früher auch: Antidiskriminierungsgesetz). Nun könnten z.B. auch BewerberInnen wegen Diskriminierung in Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren auf Schadenersatz klagen. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber. Die Personalabteilungen der Firmen stellen sich inzwischen in Seminaren und internen Dienstanweisungen darauf ein, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Nationale Gleichstellungsgesetze entstanden in Folge der EU Richtlinien zu Gleichstellungsfragen. Österreich z.B. hat seit 2004 ein novelliertes, richtlinienkonformes Gleichstellungsgesetz. In der Praxis von Bewerbungsberatung und Coaching ist davon nicht viel zu spüren. Geschlechtsneutrale, altersneutrale und herkunftsneutrale Stellenausschreibungen sind noch lange nicht die Regel. Und mündlich teilt der ein oder andere Mitarbeiter von Personalabteilungen auch gelegentlich die Obergrenze für Einstellungen mit (35, 40, 45, 50). Und das „junge Team“ das sich auf die neue KollegIn freut ist auch nicht wirklich altersneutral. Auch in Österreich ist die Beweislast zugunsten der BewerberInnen geändert. Viel hat das bis jetzt jedoch noch nicht gebracht.

Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die weitere Entwicklung!

Erfrischend nützlich

Früher oder später landet man beim Stöbern nach guten Bewerbungstipps auf Gerhard Winklers Seite jova-nova. Ich finde seine Glaubenssätze in Beratungssituationen außerordentlich hilfreich und vor allem sehr klar. Einen erfrischend freien Umgang mit DIN-Normen gibt es neben vielen weiteren praktischen Anleitungen zum Anwenden noch obendrauf.

Ganz sicher eine Empfehlung für alle, die es ernst meinen mit der Bewerbung.