Pressekodex

12.1 Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Source: Pressekodex – Wikipedia

Für wen ist die Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe eine wichtige Information? Richtig: Für alle von links bis rechts, die gern die Bundeswehr in den Städten hätten (Florian Hahn) oder die gern alles tun würden, damit es endlich wieder sicher wird (Sahra Wagenknecht). Ich wünsche mir deshalb demnächst bei der Berichterstattung über Straftaten auch die jeweiligen Kennzeichnungen für Bayern, Westfalen, Sachsen usw., Christ, Moslem, Agnostiker, Linker, Rechter wäre auch noch hilfreich.

Damit wir endlich wissen, wer so alles bedroht. Wer bedroht wird ist eine zu vernachlässigende Frage der Statistik.

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