Jetzt müsste man auch den Originaleintrag des Blogs haben und die Urteilsbegründung. Nimmt man nur die hier gegebene Information:
„“In dem Moment, in dem der durchschnittliche Leser anfängt zu googeln, ist die Störung des öffentlichen Friedens bereits eingetreten“, erklärte die Richterin.“
sind ab sofort Hörspiele wie der Krieg der Welten von Orson Welles strafbewehrt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Krieg_der_Welten)
Schöne neue Welt