Seit August gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG, früher auch: Antidiskriminierungsgesetz). Nun könnten z.B. auch BewerberInnen wegen Diskriminierung in Stellenanzeigen und Bewerbungsverfahren auf Schadenersatz klagen. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber. Die Personalabteilungen der Firmen stellen sich inzwischen in Seminaren und internen Dienstanweisungen darauf ein, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Nationale Gleichstellungsgesetze entstanden in Folge der EU Richtlinien zu Gleichstellungsfragen. Österreich z.B. hat seit 2004 ein novelliertes, richtlinienkonformes Gleichstellungsgesetz. In der Praxis von Bewerbungsberatung und Coaching ist davon nicht viel zu spüren. Geschlechtsneutrale, altersneutrale und herkunftsneutrale Stellenausschreibungen sind noch lange nicht die Regel. Und mündlich teilt der ein oder andere Mitarbeiter von Personalabteilungen auch gelegentlich die Obergrenze für Einstellungen mit (35, 40, 45, 50). Und das „junge Team“ das sich auf die neue KollegIn freut ist auch nicht wirklich altersneutral. Auch in Österreich ist die Beweislast zugunsten der BewerberInnen geändert. Viel hat das bis jetzt jedoch noch nicht gebracht.
Ich bin jedenfalls schon gespannt auf die weitere Entwicklung!